Das Mietrecht kommt kaum zur Ruhe. Eine Reform jagd die Nächste. Zunächst gab es die Verlängerung des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete, dann immer neue „Nachschärfungen“ der Mietpreisbremse. Die COVID-19 Pandemie hat dann unerwartet weitere Probleme auch im Mietrecht geschaffen, auf die der Gesetzgeber mehrfach reagiert hat. Zuletzt wurden in den Einführungsgesetzen des BGB und der ZPO Regelungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage und zum Beschleunigungsgebot aufgenommen. Am 1.12.2020 ist die Modernisierung des WEG in Kraft getreten, durch die auch kleinere Änderungen des Mietrechts erfolgten. Ferner hat die Bundesregierung Anfang Januar 2021 den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts und eine MietspiegelVO vorgelegt, durch die ua auch die Beweislastregeln im Mieterhöhungsprozess geändert werden.
Hinzu kommt weiterhin zahlreichen BGH-Entscheidungen. Der BGH hat vor allem zu den Schönheitsreparaturen, dem Miethöherecht und dem Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf und zu den Betriebskosten grundlegende Entscheidungen veröffentlicht.
Das Seminar stellt
• die Änderungen des Mietrechts dar
• gibt einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen
• die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnraum- aber auch Gewerberaummietrecht dar.
• Aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht unter besonderer Berücksichtigung der BGH Rechtsprechung, insbesondere
• Betriebskosten
• Schriftform des Mietvertrages
• Die Kündigung von Mietverträgen inkl. Sozialklausel
• Mieterhöhung im preisfreien Wohnungsbau
• Gewährleistungsrechte, insbesondere bei Umwelt- und Umfeldmängeln (Baulückenrechtsprechung)
• Schönheitsreparaturen
• Kündigungsfolgeschaden
Teilnahmekosten:
220,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher AnwaltVereine im DAV/FORUM
255,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
inkl. Verpflegung
Adresse
LAGO hotel & restaurant
Friedrichsau 50
89073 Ulm