Elmar Bergmann, Rechtsanwalt und RiAG a.D., Krefeld
Das Seminar befasst sich mit Fragen von elterlicher Sorge und Umgang. Hierbei geht es insbesondere um:
- Verfahrensrecht nach dem FamFG
- Grundsätze der § § 1671 BGB
- Sorgerechtsentzug nach § 1666,1666 a BGB
- Umgangsverfahren, richtiger Antragstellung, Besonderheiten beim Verfahren
- Sachverständigengutachten, geeigneter Gutachter, Beweisbeschluss – Inhalt,
woran erkennt man ein gutes / ein schlechtes Gutachten, Angriffsmöglichkeiten
bei einem Gutachten, - Zusammenspiel zwischen FamFG und ZPO – ein sehr praxisrelevantes Problem
Außerdem werden Fragen von Darlegung – und Beweislast, notwendigen Ermittlungen des Gerichtes, Stellung von Jugendamt
und Verfahrensbeistand erörtert.
Über den Referenten:
Der Referent ist seit neun Jahren als Rechtsanwalt ausschließlich in Verfahren von elterlicher Sorge und Umgang tätig und war davor 30 Jahre Familienrichter beim Amtsgericht. Zudem war er Mitherausgeber des Buches: „Bergmann, Jopt, Rexilius |
Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht“ und als Referent bereits bei der Deutschen Richterakademie und für viele Jugendämter tätig.
Teilnahmekosten: (6 FAO-Stunden = 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
abzgl. 50% ESF-Förderung
120,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher Anwaltvereine im DAV/FORUM
170,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
abzgl. 30% ESF-Förderung
168,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher Anwaltvereine im DAV/FORUM
238,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
ohne ESF-Förderung
240,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher Anwaltvereine im DAV/FORUM
340,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
jeweils inkl. Verpflegung
Für die ESF-Förderung reichen Sie bitte zu Ihrer Anmeldung den Fragebogen "Zielgruppenabfrage" und den "Fragebogen für die Datenerhebung im Monitoring bzw. Teilnehmerfragebogen zur ESF-Förderung" ein.
Bitte vermerken Sie zusätzlich auf dem Anmeldeformular "ESF-Förderung erwünscht" (im Onlineformular unter "Anmerkungen", auf dem Faxformular handschriftlich).
Ebenfalls ist – sofern Sie über 50 Jahre alt sind – die Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses erforderlich, damit der erhöhte Zuschuss von 50 % berücksichtigt werden kann.
Weitere Infos zur ESF-Förderung sowie die Förderungsvoraussetzungen können Sie hier lesen.
Geschäftsstelle des AnwaltVerein Stuttgart e.V.
Olgastr. 57 A
4. OG
Stuttgart