Der ‚Tanz‘ um Kapital- und Dynamikwerte, Rentenhöhen und -eintrittsalter im Versorgungsausgleich ist für die Scheidungspartner und Anwaltschaft wenig transparent. Deshalb sind ‚Blindflüge‘ und daraus resultierende Fehler häufig. Im Seminar wird den Teilnehmern erläutert, wie der Versorgungsausgleich in der anwaltlichen Praxis sicher bewältigt werden kann, ohne Versicherungsmathematiker oder Rentenexperte zu sein. Dazu wird neben dem Skript u.a. auch ein einfach zu handhabendes Berechnungstool zur Verfügung gestellt, mit dem Auskünfte der Versorgungsträger zu prüfen und wichtige Kriterien für Vergleiche gefunden werden können.
1. Welche Versorgungsauskünfte muss man prüfen und wie?
2. Worauf man bei „internen Teilung“ achten muss
a. Kompensation des Wegfalls der Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, § 11 Nr. 3 VersAusglG
b. Ziff. 5 der Musterteilungsordnung privater Versorgungsträger und das Problem der ‚unechten internen Teilung‘
c. Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgungen im Versorgungsausgleich
3. Wie kann man die ‚externe Teilung‘ vermeiden und wann sollte man sie anstreben?
a. § 17 VersAusglG und die Entscheidung des BverfG v. 26.5.2020 (1 BvL 5/18)
b. Bewertung von Sicherheit & Leistung einer Versorgung
4. Vergleiche im Versorgungsausgleich, wann sind sie sinnvoll und wann schädlich?
5. Wie vermeidet man den ‚schuldrechtlichen Versorgungsausgleich‘?
a. Abfindung schuldrechtlicher Ausgleichsrenten
b. Saldierende Vereinbarungen
c. Wie führt man das Verfahren?
6. Verschiedenes
Teilnahmekosten:
220,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher AnwaltVereine im DAV/FORUM
255,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
inkl. Verpflegung
Adresse
LAGO hotel & restaurant
Friedrichsau 50
89073 Ulm