Die Gestaltung und Änderung von Arbeitsvertragsinhalten gehört zum Basiswissen des Arbeitsrechtlers, das jedoch eine erhebliche Komplexität hat. Die Gestaltungsmöglichkeiten erfordern eine sichere Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung. In der Veranstaltung werden unter anderem folgende Themen behandelt:
• Arbeitsvertragliche Flexibilisierungsmöglichkeiten (Zeit, Ort und Inhalt)
• Flexible Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle
• Rückzahlungsklauseln
• Teilzeit- und Befristungsrecht (u.a. Brückenteilzeit)
• Ausschlussfristen
• Annex: Neuerungen im Urlaubsrecht
• Unter Berücksichtigung (u.a.) vorsorgliche Vertragsgestaltung für Pandemien und ähnliche Ereignisse
Die aktuelle Rechtsprechung zum Zeitpunkt des Seminars wird berücksichtigt.
Über den Referenten:
Prof. Dr. Martin Maties, Universität Augsburg
Teilnahmekosten:
hne ESF-Förderung:
420,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher Anwaltvereine im DAV/FORUM
520,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
abzgl. 50% ESF – Förderung:
210,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher AnwaltVereine im DAV/FORUM
260,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
abzgl. 30% ESF – Förderung:
294,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher AnwaltVereine im DAV/FORUM
364,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Es sind auch 5 FAO-Stunden buchbar(keine ESF – Förderung):
280,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher AnwaltVereine im DAV/FORUM
380,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Es sind auch 2,5 FAO-Stunden buchbar(keine ESF – Förderung):
140,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher AnwaltVereine im DAV/FORUM
240,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Für die ESF-Förderung reichen Sie bitte zu Ihrer Anmeldung den Fragebogen "Zielgruppenabfrage" und den "Fragebogen für die Datenerhebung im Monitoring bzw. Teilnehmerfragebogen zur ESF-Förderung" ein (per Mail an: info@anwaltservice-stuttgart.de).
Ebenfalls ist – sofern Sie über 50 Jahre alt sind – die Selbsterklärung (Angabe des Geburtsdatums im Formular Zielgruppenabfrage) oder die Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses erforderlich, damit der erhöhte Zuschuss von 50 % berücksichtigt werden kann.
Bei der ESF – Fachkursförderung 2021.1 gibt es auch für die von uns angebotenen Fortbildungsseminare einen maximal verfügbaren Zuschussbetrag. Die ESF – Förderung müssen wir daher in der Reihenfolge nach Eingangsdatum der jeweiligen Seminaranmeldung und Vorliegen der vollständigen ESF - Unterlagen gewähren. Sobald der maximal verfügbare Zuschussbetrag erreicht ist, können wir keine ESF – Fachkursförderung mehr gewähren.
Weitere Infos zur ESF-Förderung sowie die Förderungsvoraussetzungen können Sie hier lesen.
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89073 Ulm/Donau